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E-Rechnung-Check

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WERKZEUG · QUELLENBASIERT

E-Rechnung-Check

Ordnen Sie Ihren Versand ein. Der Empfang kann zusätzlich relevant sein. Die Auswertung ist eine Orientierung für inländische Umsätze.

Wem stellen Sie Rechnungen aus?

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht versendet.

Wie die Auswertung entsteht

Der Check ordnet Ihre Antworten nach festen Regeln ein: Empfänger, Kleinunternehmer-Status, Vorjahresumsatz und Rechnungsweg. Es gibt keine Punkte und keine Bewertung. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser, es werden keine Angaben übertragen.

  1. Nur Privatkunden: Für Rechnungen an Privatkunden gilt die inländische B2B-Pflicht zum E-Rechnungsversand nicht. Für eigene Eingangsrechnungen bleibt der Empfang relevant.
  2. Kleinunternehmer: Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. E-Rechnungen empfangen und archivieren müssen sie dennoch können.
  3. Übergang endet früher: Bei einem Vorjahresumsatz oberhalb der Grenze greift die verlängerte Übergangsregel nicht. Für betroffene Inlandsumsätze gilt ab 2027 der E-Rechnungsversand; Empfang ist bereits erforderlich.
  4. Verlängerter Übergang: Bei einem Vorjahresumsatz bis zur Grenze kann die gesetzliche Übergangsregel für 2027 greifen. Für betroffene Inlandsumsätze gilt der E-Rechnungsversand ab 2028; Empfang ist bereits erforderlich.
  5. Kleinunternehmerstatus offen: Klären Sie zuerst, ob Sie Kleinunternehmer sind. Die Grenzen für Vorjahr und laufendes Jahr stehen in § 19 UStG. Danach lassen sich die Regeln für den Versand einordnen. Empfang bleibt relevant.
  6. Übergangsfrist offen: Prüfen Sie den Gesamtumsatz des Vorjahres. Oberhalb der Grenze endet die Übergangsfrist früher; bis zur Grenze kann sie für 2027 greifen. Empfang ist bereits erforderlich.

Quellen (Stand: 04.10.2026)

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.

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