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E-Rechnung-Check
WERKZEUG · QUELLENBASIERT
E-Rechnung-Check
Ordnen Sie Ihren Versand ein. Der Empfang kann zusätzlich relevant sein. Die Auswertung ist eine Orientierung für inländische Umsätze.
Stand: 04.10.2026 · § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
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Wie die Auswertung entsteht
Der Check ordnet Ihre Antworten nach festen Regeln ein: Empfänger, Kleinunternehmer-Status, Vorjahresumsatz und Rechnungsweg. Es gibt keine Punkte und keine Bewertung. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser, es werden keine Angaben übertragen.
- Nur Privatkunden: Für Rechnungen an Privatkunden gilt die inländische B2B-Pflicht zum E-Rechnungsversand nicht. Für eigene Eingangsrechnungen bleibt der Empfang relevant.
- Kleinunternehmer: Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. E-Rechnungen empfangen und archivieren müssen sie dennoch können.
- Übergang endet früher: Bei einem Vorjahresumsatz oberhalb der Grenze greift die verlängerte Übergangsregel nicht. Für betroffene Inlandsumsätze gilt ab 2027 der E-Rechnungsversand; Empfang ist bereits erforderlich.
- Verlängerter Übergang: Bei einem Vorjahresumsatz bis zur Grenze kann die gesetzliche Übergangsregel für 2027 greifen. Für betroffene Inlandsumsätze gilt der E-Rechnungsversand ab 2028; Empfang ist bereits erforderlich.
- Kleinunternehmerstatus offen: Klären Sie zuerst, ob Sie Kleinunternehmer sind. Die Grenzen für Vorjahr und laufendes Jahr stehen in § 19 UStG. Danach lassen sich die Regeln für den Versand einordnen. Empfang bleibt relevant.
- Übergangsfrist offen: Prüfen Sie den Gesamtumsatz des Vorjahres. Oberhalb der Grenze endet die Übergangsfrist früher; bis zur Grenze kann sie für 2027 greifen. Empfang ist bereits erforderlich.
Quellen (Stand: 04.10.2026)
- § 27 Abs. 38 UStG; IHK Hamburg
- § 34a UStDV
- IHK Potsdam: E-Rechnung
- § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
- § 19 Abs. 1 UStG
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.