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E-Rechnung
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E-Rechnung-Check

E-RECHNUNG START · ORIENTIERUNG

Die E-Rechnung verstehen. Den nächsten Schritt finden.

Vier Fragen, dann sehen Sie, was für Ihren Betrieb gilt: Empfang, Versand und der passende Stichtag.

WERKZEUG · QUELLENBASIERT

E-Rechnung-Check

Ordnen Sie Ihren Versand ein. Der Empfang kann zusätzlich relevant sein. Die Auswertung ist eine Orientierung für inländische Umsätze.

Wem stellen Sie Rechnungen aus?

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht versendet.

Lindner Schreinerei GmbH · Beispielweg 4 · 12345 Beispielstadt

Atelier Sommer GbRFrau Anna SommerLindenallee 912345 Beispielstadt
Rechnungsnr.: RE-2027-0142Datum: 12.01.2027Leistung: 08.01.2027USt-IdNr.: DE123456789

Rechnung

Pos.LeistungNetto
1Eichenregal nach Maß640,00 €
2Montage, 3 Std. à 65,00 €195,00 €
Netto
USt 19 %
Gesamt
835,00 €
158,65 €
993,65 €

Zahlbar bis 26.01.2027 ohne Abzug.

Schematische Darstellung mit fiktiven Angaben.

BT-Felder der Musterrechnung erklären
BT-1 · Rechnungsnummer
Einmalig vergebene Rechnungsnummer nach § 14 Abs. 4 UStG. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-2 · Ausstellungsdatum
Datum der Ausstellung nach § 14 Abs. 4 UStG. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-3 · Rechnungstyp
Typcode der strukturierten Rechnung; kein zusätzlicher Punkt der Liste in § 14 Abs. 4. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-5 · Währung
Währungscode der Rechnungsbeträge. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-10 · Käuferreferenz
Für XRechnung Pflichtfeld; bei öffentlichen Auftraggebern typischerweise die Leitweg-ID, im B2B eine freie Referenz. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-27 · Name des Verkäufers
Name des leistenden Unternehmers nach § 14 Abs. 4 UStG. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-31 · USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers; Alternative zur Steuernummer. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-32 · Steuernummer
Steuerliche Kennung des Verkäufers; Alternative zur USt-IdNr. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-44 · Name des Käufers
Name des Leistungsempfängers nach § 14 Abs. 4 UStG. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-109 · Nettosumme
Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-110 · Umsatzsteuer
Gesamter Umsatzsteuerbetrag, soweit anwendbar. Quelle · Stand: 04.10.2026
BT-112 · Bruttosumme
Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer. Quelle · Stand: 04.10.2026
01 · FRISTEN

Drei Stichtage

Nicht jeder Stichtag gilt für jeden Betrieb. Maßgeblich sind der Empfänger Ihrer Rechnung, Ihr Umsatz im Vorjahr und mögliche Ausnahmen. Welche Linie für Sie gilt, zeigt der E-Rechnung-Check oben.

STICHTAG
01.01.2025

Empfang für alle

Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.

Quelle: IHK Hamburg: E-Rechnungspflicht

STICHTAG
01.01.2027

Versand bei Vorjahresumsatz über 800.000 €

Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, stellt betroffene Inlandsumsätze ab 2027 als E-Rechnung aus.

Quelle: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG

STICHTAG
01.01.2028

Versand für alle

Die Übergangsregeln für sonstige Rechnungen enden nach 2027. Kleinunternehmer dürfen weiterhin eine sonstige Rechnung ausstellen.

Quelle: § 27 Abs. 38 UStG; IHK Hamburg

Stand der Quellen: 04.10.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Einzelfall zählt, wann die Leistung ausgeführt wurde und wer die Rechnung erhält.

02 · VERGLEICH

Papier, PDF oder E-Rechnung?

Ein PDF aus Word oder Excel sieht aus wie eine Rechnung, enthält aber keine strukturierten Daten. Das Gesetz stuft es deshalb wie eine Papierrechnung als „sonstige Rechnung“ ein. Die E-Rechnung ist die Rechnung, die ein Programm lesen kann.

Rechnung an ein inländisches Unternehmen, Einordnung nach § 14 UStG
MerkmalPapierPDF (einfach)E-Rechnung
Einordnung im GesetzSonstige RechnungSonstige Rechnung, solange das PDF keine strukturierten Daten enthältRechnung in strukturiertem Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD
Strukturierte, maschinenlesbare DatenNeinNeinJa
Lesbar ohne ZusatzprogrammJaJaZUGFeRD ja, XRechnung nur mit Anzeigeprogramm
Ohne Zustimmung des Empfängers zulässigJaNein, grundsätzlich nur mit ZustimmungJa, Unternehmen müssen den Empfang ermöglichen
Zulässig für betroffene B2B-Umsätze im InlandNur in der Übergangszeit: bis 31.12.2026, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis 31.12.2027Nur in der Übergangszeit: bis 31.12.2026, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis 31.12.2027Ja, ohne zeitliche Grenze
Aufbewahrung8 Jahre8 Jahre8 Jahre, im elektronischen Original

Ein ZUGFeRD-Dokument sieht aus wie ein PDF, trägt aber XML-Daten in sich. Es gehört in die Spalte „E-Rechnung“, wenn Version (ab 2.0.1) und Profil passen. Ausnahmen von der Pflicht zur Ausstellung: Kleinunternehmer, Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Quellen (Stand: 04.10.2026): § 14 Abs. 1 UStG · KoSIT: B2B-Verpflichtung · § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG · § 14b UStG · FeRD: ZUGFeRD · FeRD: Technisches zur E-Rechnung · § 33 UStDV · § 34a UStDV · IHK Hamburg: E-Rechnungspflicht

03 · RATGEBER

Ratgeber zur E-Rechnung

Jeder Beitrag nennt seine Quellen mit Datum. Die Übersichtsseiten fassen ein Thema ausführlich zusammen und führen zu den Einzelfragen.

04 · WERKZEUGE

Werkzeuge zum Selbstprüfen

Alle drei Werkzeuge laufen in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert, außer Sie speichern die Checkliste selbst.

05 · SOFTWARE

Software für die E-Rechnung

Öffentliche Angaben der Anbieter zu E-Rechnung und Preis, mit Quelle und Datum. Wir testen die Programme nicht selbst und vergeben keine Noten. Alphabetisch geordnet, ohne Rücksicht auf Vergütung.

Angaben laut Preis- und Produktseiten der Anbieter, Stand: 04.10.2026. Preise ändern sich, bitte beim Anbieter prüfen.
Angebot und TarifE-Rechnung erstellenE-Rechnung empfangenKostenloser TarifPreis ab, netto
easybillTarif Starter · Derzeit kein PartnerlinkLaut Anbieterseite jaLaut Anbieterseite ja, ab Tarif StarterJa, Tarif Free12,00 € / MonatPreisseite
FastBillTarif Solo · Derzeit kein PartnerlinkLaut Anbieterseite jaLaut Anbieterseite ja, ab Tarif SoloNein laut Preisseite10,00 € / MonatPreisseite
Lexware Office (ex-lexoffice)Tarif M · Kein PartnerlinkLaut Anbieterseite jaunbekannt, beim Anbieter prüfenNein laut Preisseite12,90 € / MonatPreisseite
PapierkramTarif S · Kein PartnerlinkLaut Anbieterseite jaLaut Anbieterseite ja, ab Tarif FreeJa, Tarif Free15,90 € / MonatPreisseite
sevdeskTarif Rechnung · Derzeit kein PartnerlinkLaut Anbieterseite jaunbekannt, beim Anbieter prüfenJa, bis 3 Rechnungen im Monat12,90 € / MonatPreisseite

Zurzeit enthält diese Tabelle keine Partnerlinks. Sobald ein Link eine Vergütung auslösen kann, kennzeichnen wir ihn als „Werbung“. Anbieter ohne Partnerprogramm stehen gleichberechtigt in der Tabelle. Mehr dazu auf der Seite Transparenz.

06 · CHECKLISTE

Bereit für 2027?

Acht Punkte, die vor der Umstellung geklärt sein sollten. Jeder nennt seine Quelle. Haken setzen, speichern oder ausdrucken.

WERKZEUG · QUELLENBASIERT

Ihre Checkliste

Halten Sie fest, welche technischen und organisatorischen Fragen bereits geklärt sind.

  • Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. IHK Hamburg: E-Rechnungspflicht · Stand: 04.10.2026
  • Ein einfaches PDF ohne strukturierte Daten ist eine sonstige Rechnung. § 14 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Das strukturierte Format erfüllt EN 16931 oder die gesetzlich beschriebene Interoperabilität. § 14 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Der leistende Unternehmer, der Leistungsempfänger und die steuerliche Kennung gehören zu den Pflichtangaben. § 14 Abs. 4 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Der leistende Unternehmer, der Leistungsempfänger und die steuerliche Kennung gehören zu den Pflichtangaben. § 14 Abs. 4 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Die Leitweg-ID wird bei der XRechnung an öffentliche Auftraggeber in BT-10 eingetragen. Leitweg-ID Formatspezifikation · Stand: 04.10.2026
  • E-Rechnungen werden in der elektronischen Originalform aufbewahrt. FeRD: ZUGFeRD · Stand: 04.10.2026
  • Der KoSIT Validator kann mit der XRechnung-Konfiguration zur technischen Prüfung genutzt werden. KoSIT Validator · Stand: 04.10.2026

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07 · FRAGEN

Häufige Fragen

Für wen wird die E-Rechnung Pflicht?

Die Pflicht zur Ausstellung betrifft Rechnungen zwischen Unternehmern, die beide im Inland ansässig sind, soweit der Umsatz unter die gesetzliche Regel fällt. Rechnungen an Privatkunden sind nicht erfasst, und Kleinunternehmer dürfen weiter eine sonstige Rechnung ausstellen. Empfangen können müssen aber auch sie: Diese Pflicht gilt für inländische Unternehmen seit dem 01.01.2025. Ob eine bestimmte Rechnung betroffen ist, hängt von Empfänger, Umsatz und Zeitpunkt ab.

Quellen: § 14 Abs. 2 UStG · IHK Hamburg: E-Rechnungspflicht · § 34a UStDV

Welche Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen versenden?

Es kommt auf den Gesamtumsatz des Vorjahres an. Lag er über 800.000 €, greift die verlängerte Übergangsregel nicht: Betroffene Inlandsumsätze werden ab 2027 als E-Rechnung ausgestellt. Bis einschließlich 800.000 € kann die Übergangsregel noch für Umsätze des Jahres 2027 gelten, dann beginnt die Pflicht am 01.01.2028. Kleinunternehmer sind vom Versand ausgenommen.

Quellen: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG · § 27 Abs. 38 UStG; IHK Hamburg · § 34a UStDV

Wer ist von der E-Rechnung befreit?

Befreit sind einzelne Fälle, kein ganzer Berufsstand. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung ausstellen, Rechnungen an Privatkunden fallen nicht unter die B2B-Pflicht, und für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie für Fahrausweise gelten eigene Regeln. Auch bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG sind ausgenommen. Das Empfangen bleibt davon unberührt: Wer nichts ausstellen muss, sollte E-Rechnungen von Lieferanten trotzdem annehmen können.

Quellen: § 34a UStDV · IHK Hamburg: E-Rechnungspflicht · § 33 UStDV · § 34 UStDV · § 14 Abs. 2 UStG · IHK Potsdam: E-Rechnung

Wie lange sind PDF-Rechnungen noch erlaubt?

Ein einfaches PDF ist eine sonstige Rechnung und setzt grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers voraus. Für betroffene Inlandsumsätze geht das nur in der Übergangszeit: bis 31.12.2026, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis 31.12.2027. Ab 2028 genügt für diese Umsätze kein einfaches PDF mehr. Wo eine Ausnahme gilt, etwa bei Kleinunternehmern, Privatkunden oder Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, darf es auch danach bei einer sonstigen Rechnung bleiben.

Quellen: § 14 Abs. 1 UStG · § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG · § 27 Abs. 38 UStG; IHK Hamburg · § 34a UStDV · § 33 UStDV

Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung und XRechnung?

„E-Rechnung“ ist der gesetzliche Oberbegriff für eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931. XRechnung ist ein solches Format, ein reines XML ohne PDF-Ansicht. Auch ZUGFeRD kann eine E-Rechnung sein: ein PDF mit eingebettetem XML, ab Version 2.0.1 und ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Ein gewöhnliches PDF ist keine E-Rechnung.

Quellen: § 14 Abs. 1 UStG · FeRD: Technisches zur E-Rechnung

Stand der Quellen: 04.10.2026. Alle Aussagen stützen sich auf Gesetzestexte und offizielle Stellen. Wie wir arbeiten und womit wir Geld verdienen, steht unter Transparenz und Über uns. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.

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