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E-Rechnung
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E-Rechnung-Check

WERKZEUG

Checkliste

WERKZEUG · QUELLENBASIERT

Checkliste

Halten Sie fest, welche technischen und organisatorischen Fragen bereits geklärt sind.

  • Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. IHK Hamburg: E-Rechnungspflicht · Stand: 04.10.2026
  • Ein einfaches PDF ohne strukturierte Daten ist eine sonstige Rechnung. § 14 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Das strukturierte Format erfüllt EN 16931 oder die gesetzlich beschriebene Interoperabilität. § 14 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Der leistende Unternehmer, der Leistungsempfänger und die steuerliche Kennung gehören zu den Pflichtangaben. § 14 Abs. 4 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Der leistende Unternehmer, der Leistungsempfänger und die steuerliche Kennung gehören zu den Pflichtangaben. § 14 Abs. 4 UStG · Stand: 04.10.2026
  • Die Leitweg-ID wird bei der XRechnung an öffentliche Auftraggeber in BT-10 eingetragen. Leitweg-ID Formatspezifikation · Stand: 04.10.2026
  • E-Rechnungen werden in der elektronischen Originalform aufbewahrt. FeRD: ZUGFeRD · Stand: 04.10.2026
  • Der KoSIT Validator kann mit der XRechnung-Konfiguration zur technischen Prüfung genutzt werden. KoSIT Validator · Stand: 04.10.2026

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Wie die Auswertung entsteht

Die Checkliste fasst Fragen zusammen, die vor der Umstellung geklärt sein sollten. Jeder Punkt nennt seine Quelle. Wenn Sie auf „Auf diesem Gerät speichern“ klicken, bleibt Ihre Auswahl im Browser; es wird nichts übertragen.

Quellen (Stand: 04.10.2026)

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.

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